Suchtberatungszentrum I - DROBS Magdeburg
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Regelung zum erforderlichen Schnelltest in der DROBS

Liebe Ratsuchende,

trotz diverser Lockerungen im öffentlichen und privaten Raum, die in der aktuellen 2. Änderung der 14. EindV ab 14.07.2021 geregelt sind, besteht in unserer Beratungsstelle für Nichtgeimpfte weiterhin die Pflicht, einen negativen aktuellen Test (nicht älter als 24 h) vorzuweisen. Sie finden im § 5 die auf unseren Dienst zutreffenden Passagen und bitten um Beachtung. Sollten Sie einen Selbsttest als Nachweis erbringen wollen, bitten wir Sie, 15 Minuten vor Ihrem Termin zu kommen und in Gegenwart einer Mitarbeiterin den Test vor Ort vorzunehmen.

Schnelltests sind unter anderem in diesen anerkannten Teststellen möglich:

- in folgenden Apotheken

- in weiteren Testzentren/Drive-in Teststationen

Für Sie ist die Testung kostenfrei. Fällt ein Schnelltest positiv aus, sollte das Ergebnis unbedingt durch einen PCR-Test bestätigt werden. Wenden Sie sich an Ihren Hausarzt oder an die unten aufgeführten Fieberambulanzen, um sich dann mit einem PCR-Test testen zu lassen. Bis zum Bestätigungstest sollte man zuhause bleiben und sich an die AHA - +L-Regel halten.

(Quelle: Bundesgesundheitsministerium)