Liebe Ratsuchende,
die Maßnahmen der Zweiten Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung verpflichten uns, bis vorerst zum 31. Januar direkte Kontakte vor Ort auf das aller Notwendigste zu beschränken.
Wir bitten um Verständnis, dass die Treffen der Selbsthilfegruppen bis zum 31. Januar nicht stattfinden können.
Des Weiteren muss auch für Beratungen die Notwendigkeit eines direkten Kontaktes vor Ort im Einzelfall geprüft werden.
Bitte rufen Sie uns in jedem Fall (auch bei verabredeten Terminen) an, damit wir abwägen können, ob eine telefonische Beratung die angemessene Form darstellt.
Unsere Telefonnummer: 0391 / 25 27 096
Wenn Beratungen vor Ort verabredet werden müssen, beachten Sie bitte, dass ausschließlich nur Personen Zugang in unsere Räume erhalten, die:
Zur Nachverfolgung einer Infektionskette müssen wir die Kontaktdaten von Besuchern des Suchtberatungszentrum I schriftlich erfassen, zwei Monate aufbewahren und ggf. dem Gesundheitsamt Magdeburg aushändigen.
Weiterhin gilt in unseren Räumen der Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten und ein Mund-Nase-Schutz zu tragen.